Bestattungsmöglichkeiten auf unserem Friedhof

Während man früher nur entscheiden musste, ob der oder die Verstorbene im Sarg oder in einer Urne beigesetzt werden soll, gibt es heute darüber hinaus noch eine Vielzahl von Grabformen. Diese variieren auch noch von Friedhof zu Friedhof. Es ist daher nicht immer leicht, die passende Grabstätte auszuwählen.

Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die auf unserem Friedhof angebotenen Grabstätten. Zu den aufgeführten Grabnutzungsgebühren kommen in der Regel noch weitere Gebühren, die Sie in der Friedhofsgebührensatzung einsehen können.

Bei den monatlich stattfindenden Rundgängen können Sie unseren Friedhof kennenlernen und sich über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten informieren. Für eine ausführliche Beratung und die Auswahl einer Grabstätte vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Friedhofsverwalterin Simone Tepelmann.  

Wir machen darauf aufmerksam, dass Grabmale erst nach Begleichung der Bestattungskosten genehmigt werden. Ebenso werde Namensschilder für das Urnengemeinschaftsgrab und das Urnenfeld erst nach Begleichung der Friedhofsgebühren bestellt. Wir bitten um Verständnis.

 

Gräber mit eigener Grabpflege

Einzelgräber

Reihen und Wahlgräber

Es ist eine individuelle Grabgestaltung mit einem stehenden oder liegenden Grabmal gemäß den Vorgaben der Friedhofssatzung möglich. Die Grabstätten sollen eine die gesamte Fläche bedeckende Bepflanzung erhalten.

Die Anlage und Pflege der Gräber erfolgt durch die Nutzungsberechtigte Person oder eine von dieser beauftragte Gärtnerei.

Reihengrab (nur für Sargbeisetzungen)
Bei einem Reihengrab kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht verlängert werden und erlischt automatisch mit Ablauf der Ruhezeit. Daher sind auch Folgebestattungen oder die zusätzliche Beisetzung einer Urne nicht möglich.

Wahlgrab (für Sarg- und Urnenbeisetzungen)
Es können auch zweistellige ("Doppelgrab") oder mehrstellige Grabstätten erworben werden, bei Urnengrabstätten ist auch ein Doppelgrab für zwei Urnen übereinander möglich. 
Je Grabstätte für Särge dürfen zusätzlich noch bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte verlängert werden, ein Kauf zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich.


Gräber ohne eigene Pflege

Nicht immer kann die Pflege einer Grabstätte durch die Angehörigen erfolgen. Als Alternative kennen viele Menschen nur die “Grüne Wiese”, die anonyme Beisetzung. Da eine individuelle Grabstätte aber für die Trauerbewältigung wichtig sein kann, sollte diese Grabform nur nach reiflicher Überlegung gewählt werden. Auf unserem Friedhof finden Sie daher auch individuelle Grabstätten, bei denen keine eigene Grabpflege nötig ist.

Urnengräber in Rasenlage

Gräber in Rasenlage

Rasengräber gibt es für Sarg- und Urnenbeisetzungen. Sie werden als Einzelgrab, als Doppelgrab nebeneinander (Sargbeisetzungen) oder übereinander (Urnenbeisetzungen) vergeben. 
Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätte ist nicht erlaubt, es darf jedoch ein kleiner Pflanzkasten hinter dem Grabmal aufgestellt werden. Es sind nur liegende Grabmale gestattet, bei den Grabstätten für Särge ist eine Mähkante um den Liegestein erforderlich.

Die Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden, ein Kauf zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich.

Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet die Rasenpflege über die gesamte Laufzeit.


Gemeinschaftsgräber

Beispiel für eine Urnengemeinschaftsanlage

Urnen-Gemeinschaftsgräber

Die Grabstätten werden von einer Gärtnerei angelegt und gepflegt und sind ganz unterschiedlich gestaltet. Da die Beisetzungen der Reihe nach erfolgen, kann keine spezielle Grabstätte ausgewählt werden und es kann auch kein Platz reserviert werden. Eine Verlängerung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.

Die Kosten für Grabanlage, Pflege und das Grabmal sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten.

Grabplatz im Urnenfeld - "anonyme Beisetzung"

Wenn kein kenntlicher Grabplatz gewünscht ist, kann eine Beisetzung auf unserem Urnenfeld stattfinden. Die Beisetzung findet in aller Stille statt, der genaue Grabplatz und der Beisetzungstermin werden nicht bekannt gegeben. Auf Wunsch wird ein kleines Namensschild an unseren Holzblättern befestigt, um keinen Verstorbenen namenlos zu lassen. Die Kosten für das Schild sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten. 

Grabschmuck ist nur an der gemeinsamen Ablagefläche erlaubt und sollte sich auf Steckvasen und Gestecke beschränken. Engelchen, Lichter und andere dauerhafter Grabschmuck werden von Zeit zu Zeit durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige