Übersicht

Während man früher nur entscheiden musste, ob der oder die Verstorbene im Sarg oder in einer Urne beigesetzt werden soll, gibt es heute darüber hinaus noch eine Vielzahl von Grabformen. Diese variieren auch noch von Friedhof zu Friedhof. Es ist daher nicht immer leicht, die passende Grabstätte auszuwählen.

Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die auf unserem Friedhof angebotenen Grabstätten. Zu den aufgeführten Grabnutzungsgebühren kommen in der Regel noch weitere Gebühren, die Sie in der Friedhofsgebührensatzung einsehen können.

Für eine ausführliche Beratung und die Auswahl einer Grabstätte vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Friedhofsverwalterin Simone Tepelmann.

 

Grabstätten mit individueller Gestaltung und Pflege

Reihengrab für Sargbeisetzungen

Ein Reihengrab wird “der Reihe nach" als Einzelgrab vergeben, eine Auswahl des Grabplatzes durch die Angehörigen erfolgt nicht. 

Die Grabstätte ist von den Nutzungsberechtigten gemäß den Vorgaben der Friedhofssatzung anzulegen und über die gesamte Nutzungszeit zu pflegen.

Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann nicht verlängert werden und erlischt mit Ablauf der Ruhezeit. Daher sind auch Folgebestattungen oder die zusätzliche Beisetzung einer Urne nicht möglich.

Grabnutzungsgebühr: 1.250,00€

 

Wahlgrabstätte für Sarg- und Urnenbeisetzungen

Das Wahlgrab ist die häufigste Grabart auf unserem Friedhof. Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen aus verschiedenen Stellen einen geeigneten Grabplatz auswählen. Es können auch zweistellige ("Doppelgrab") oder mehrstellige Grabstätten erworben werden, bei Urnengrabstätten ist auch ein Doppelgrab für zwei Urnen übereinander möglich. Je Grabstätte für Särge dürfen zusätzlich noch bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Die Grabstätte ist von den Nutzungsberechtigten gemäß den Vorgaben der Friedhofssatzung anzulegen und über die gesamte Nutzungszeit zu pflegen.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte verlängert werden, ein Kauf zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich.

Grabnutzungsgebühr:

Grabstätte für Särge:  Einzelgrab 1.680,00€, Doppelgrab 2.450,00€

Grabstätte für Urnen: Einzelgrab 900,00€, Doppelgrab 1.200,00€, Doppelgrab übereinander: 1000,00€

 

Grabstätten ohne eigene Pflege

Nicht immer kann die Pflege einer Grabstätte durch die Angehörigen erfolgen. Als Alternative kennen viele Menschen nur die “Grüne Wiese”, die anonyme Beisetzung. Da eine individuelle Grabstätte aber für die Trauerbewältigung wichtig sein kann, sollte diese Grabform nur nach reiflicher Überlegung gewählt werden. Auf unserem Friedhof finden Sie daher auch individuelle Grabstätten, bei denen keine eigene Grabpflege nötig ist.

 

Wahlgrabstätte im Bodendecker

Die Wahlgrabstätten im Bodendecker werden als Einzelgrab, Doppelgrab (für Sargbeisetzungen) oder Doppelgrab übereinander (nur für Urnen) vergeben. 

Die Gräber werden im Auftrag der Friedhofsverwaltung durch eine Gärtnerei angelegt und gepflegt. Daher ist eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich.

Grabschmuck in Form von Steckvasen oder ein kleiner Pflanzkasten ist gestattet, ebenso ein individuelles Grabmal. 

Grabnutzungsgebühr: 

Grabstätte für Särge:  Einzelgrab 1.900,00€, Doppelgrab 3.2500,00€

Grabstätte für Urnen: Einzelgrab 1.150,00€, Doppelgrab übereinander: 1.250,00€

 

Urnen-Wahlgrab in Rasenlage

Die Urnen-Rasengräber werden als Einzelgrab oder für zwei Urnen übereinander vergeben. Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätte ist nicht erlaubt, es darf jedoch ein kleiner Pflanzkasten aufgestellt werden. Ein liegendes Grabmal ist gestattet.

Die Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden, ein Kauf zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich.

Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet die Rasenpflege über die gesamte Laufzeit.

Grabnutzungsgebühr: Einzelgrab: 1.150,00€   Doppelgrab übereinander: 1.250,00 €

 

Urnengemeinschaftsgrab

In unseren Urnengemeinschaftsgräbern werden 24 Urnen beigesetzt.

Die Grabstätten werden von einer Gärtnerei angelegt und gepflegt und sind ganz unterschiedlich gestaltet. Da die Beisetzungen der Reihe nach erfolgen, kann keine spezielle Grabstätte ausgewählt werden und es kann auch kein Platz reserviert werden. Eine Verlängerung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.

Jeder Verstorbene wird, mit Geburts- und Sterbedaten, auf dem gemeinsamen Grabmal genannt.

Die Kosten für Grabanlage, Pflege und das Grabmal sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten.

Grabnutzungsgebühr: 2.200,00 € 

 

Grabplatz im Urnenfeld

Wenn kein kenntlicher Grabplatz gewünscht ist, kann eine Beisetzung auf unserem Urnenfeld stattfinden. Die Beisetzung findet in aller Stille statt, der genaue Grabplatz und der Beisetzungstermin werden nicht bekannt gegeben. Auf Wunsch wird ein kleines Namensschild an unseren Holzblättern befestigt, um keinen Verstorbenen namenlos zu lassen. Die Kosten für das Schild sind in der Grabnutzungsgebühr enthalten.

Grabschmuck ist nur an der gemeinsamen Ablagefläche erlaubt und sollte sich auf Steckvasen und Gestecke beschränken. Engelchen, Lichter und andere dauerhafter Grabschmuck werden von Zeit zu Zeit durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Grabnutzungsgebühr: 1.000,00€

Kurz und knapp: Unser Info-Flyer zum Download

Eine kurze Zusammenfassung unserer Grabarten finden Sie in unserem Infoflyer. Dieser liegt in der Gemeindeverwaltung aus oder kann hier heruntergeladen werden.

 

Glossar

Friedhofsgebührensatzung:

In der Friedhofsgebührensatzung sind die für die Benutzung des Friedhofes zu entrichtenden Gebühren festgelegt.

Friedhofssatzung:

In der Friedhofssatzung sind allgemeine Verhaltensweisen und Richtlinien für die Benutzung des Friedhofes festgehalten. Sie enthält Vorgaben zu Grabgrößen, Ruhezeiten, Grabnutzungsrechten, Grabgestaltung sowie das Aufstellen von Grabmalen. 

Grabnutzungsgebühr.

Die Grabnutzungsgebühr wird im voraus über die gesamte Nutzungszeit erhoben. Bei Verlängerung der Grabstätte wird sie anteilig berechnet.

Die Höhe der Grabnutzungsgebühr ist, wie alle Gebühren, in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt.

Nutzungsrecht:

An den meisten Grabstätten wird ein Nutzungsrecht verliehen. Dieses beinhaltet das Recht, die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeiten zu verlängern oder aufzulösen, weitere Bestattungen vornehmen zu lassen und ein Grabmal aufzustellen.

Auf der anderen Seite verpflichtet sich die nutzungsberechtigte Person, die Grabstätte in einem gepflegten Zustand zu erhalten und die Standsicherheit von Grabmalen zu sichern.

In der Regel gibt es nur eine nutzungsberechtigte Person. Diese muss nicht  Auftraggeber*in einer Bestattung sein, dieser aber gegebenenfalls zustimmen.

Das Nutzungsrecht wird durch die Ausstellung einer Graburkunde verliehen.

Nutzungszeit:

Die Zeit, für die das Nutzungsrecht verliehen wird.

Ruhezeit:

Die Zeit, die jeder Sarg und jede Urne ungestört in der Grabstätte verbleiben muss und damit die Mindestzeit, für die ein Grab erworben werden muss. Sie wird für jeden Friedhof nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt.

Auf unserem Friedhof beträgt die Ruhezeit für Särge und für Urnen 20 Jahre.